Max-Prechtl-Straße 8
92256 Hahnbach
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In Gebenbach:
Wir freuen uns auf unsere Schulanfänger/innen!
Beachten Sie bitte die Sicherheitsinformationen!
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt werden (geboren bis 30. September 2017).
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden (sog. Korridor-Kinder).
Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder; insoweit ergeben sich keine Änderungen.
Die Schule berät die Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr (2023/24) oder erst zum darauffolgenden Schuljahr (2024/25) eingeschult wird.
Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr (2024/25) verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 11. April 2023 schriftlich mitteilen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Geben die Eltern bis 11. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (2023/24) schulpflichtig.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern (nur in Absprache mit der Schule) zurückzustellen.
Ferner kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind in die Schule aufgenommen werden, das zwischen dem 01. Oktober 2017 und dem 31. Dezember 2017 geboren wurde, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann (siehe Grafik im Anschluss).
Schuleinschreibung an der Max-Prechtl-Grundschule für das Schuljahr 2023/2024
Die Schuleinschreibung an der Max-Prechtl-Grundschule findet am Dienstag, 29.03.2023 zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr statt.
Anzumelden sind alle Kinder,
Die Erziehungsberechtigten kommen persönlich mit dem Kind zur Anmeldung. Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, ggf. ein Negativattest und unbedingt den Masernnachweis Ihres Kindes mit.
Außerdem ist der Nachweis über eine Schuleingangsuntersuchung mitzubringen oder bis zum Schuljahresbeginn nachzureichen.
Darüber hinaus sollen die Erziehungsberechtigten die Schule informieren, soweit diese Untersuchung Feststellungen erbracht hat, die für die Unterrichtsgestaltung und das Schulleben von Bedeutung sind.
Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage des bayerischen Kultusministeriums: www.km.bayern.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung
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